Eine Mediation ist nicht zu verwechseln mit einer Gerichtsverhandlung oder
einer Schlichtung. Die Rolle des Mediators ist die eines unparteiischen Vermittlers,
der versucht, eine Übereinkunft zwischen beiden Parteien zu erzielen, ohne
die eine oder andere Ansicht zu bewerten oder gar seine eigene Meinung zu äußern.
Wenn es sinnvoll erscheint, eine Mediation im Team durchzuführen, ziehe
ich eine Kollegin oder einen Kollegen als Partner hinzu.
Grundvoraussetzung ist, dass die Parteien bereit sind, sich zu einigen. Es
folgt ein Vorgespräch, dem meistens fünf Schritte folgen.
Vorgespräch:
Kurze Erläuterung des Konflikts, Prüfung der Zweckmäßigkeit
einer Mediation, Skizzierung der Vorgehensweise
1. Vereinbarung über Vorgehensweise und Kosten
2. Erörterung der einzelnen Positionen im Konflikt
3. Suchen nach Lösungsansätzen, Überprüfung der tatsächlichen Möglichkeit der Umsetzung
4. Einigung auf ein Ergebnis
5. Schriftliche Niederlegung der gefundenen Lösung
Diese kann bei Bedarf als Grundlage einer rechtsverbindlichen Regelung vor einem Notar oder Anwalt dienen.