Konflikte sind stets von Emotionen geprägt. Kränkung, Beschämung,
Enttäuschung, Misstrauen, Angst, Rache- oder Schuldgefühle spielen
dabei oft eine gewichtige Rolle. Es ist einerseits notwendig, diesen Emotionen
angemessen Raum zu geben, andererseits müssen die Beteiligten aber sicher
sein, dass diese Emotionalität nicht überhand nimmt. Deshalb gelten
für die Mediation bestimmte Regeln, die wir gegebenenfalls in einem Mediationsvertrag
festhalten, über den wir uns zu Beginn verständigen.
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Die Mediation ist vertraulich. Informationen aus der Mediation werden nicht an
Außenstehende weitergegeben und auch nicht in einem späteren Rechtsstreit
gegen den Konfliktpartner verwendet.
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Die beteiligten Parteien legen alle relevanten Informationen möglichst offen
dar. Stellt sich später heraus, dass diese Vorgabe nicht eingehalten wurde,
kann die abschliessende Mediationsvereinbarung ihre Gültigkeit verlieren.
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Gegenseitiger Respekt im Gesprächston und in den Umgangsformen ist eine
der Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation. Alkohol- oder
Drogenmissbrauch oder körperliche Bedrohung führen zum Abbruch der
Mediation.
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Während der Mediation ist von weiteren Klagen abzusehen. Rechtsanwälte
sind anzuweisen, Klagen und Verfahren für die Zeit der Mediation auszusetzen.
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Die beteiligten Konfliktparteien dürfen sich während des Mediationsverfahrens
darüber kundig machen, wie ihre Interessenlage vergleichsweise im Rahmen
der gängigen Rechtsprechung aussieht und welche Konsequenzen sich für
sie daraus ergeben.
- Jeder der Beteiligten einschließlich des Mediators ist zu jeder
Zeit berechtigt, das Mediationsverfahren zu beenden.
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Die Kosten der Mediation werden von beiden Partnern zu angemessenen Teilen getragen.
Anteile und Zahlungstermine werden im Mediationsvertrag festgelegt.